![]() 1. Anwendungs- und Geltungsbereich Die allgemeinen Vertragsbedingungen (nachstehend „AVB“) der NCT AG (nachfolgend „NCT“) gelten für sämtliche Lizenzen und Dienstleistungen, die NCT erteilt oder erbringt. Lizenzen und Dienstleistungen werden ausschliesslich gemäss den AVB von NCT erteilt oder erbracht. Die AVB gelten als Bestandteil jeder geschäftlichen Beziehung zwischen NCT und dem Kunden und gelten auch dann, wenn dem Vertragsabschluss keine schriftliche Ausfertigung oder schriftliche Auftragsbestätigung zugrunde liegt. Entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Jede Ausnahme muss schriftlich vereinbart sein. Mit dem Erwerb von Lizenzen oder der Entgegennahme von Dienstleistungen von NCT anerkennt der Kunde die vorliegenden AVB als gültig. Alle Änderungen, Ergänzungen, Abreden oder Nebenabreden mit Rechtswirkung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AVB wird auf dem Internet unter "www.nct.ch" publiziert. Die AVB sind Bestandteil jeder Offerte oder jeden Vertrages wie Auftragsbestätigung, etc.. 2 Lizenzvertrag (L)2.1 Lizenzierung Die Lizenzierung erfolgt nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder des Vertrages zwischen NCT und Kunde mit der
Bezahlung der Lizenzgebühren. Mit dem Lizenzerwerb räumt NCT dem Kunden das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht
ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, die Software ausschliesslich auf den im Vertrag zahlenmässig bezeichneten
Geräten oder bei deren Ausfall vorübergehend auf einem Ausweichsystem zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software im
für den vertragsgemässen Gebrauch notwendigen Umfang ganz oder auszugsweise zu kopieren. Lizenzen können nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung von NCT an Dritte übertragen oder unterlizenziert werden. Die Lizenzbestimmungen gelten auch für
Updates, die von NCT vertraglich erworben wurden.
Der Lizenzvertrag über die Software gilt solange die Lizenzgebühren bezahlt werden oder dafür bezahlt wurden. 2.3 Schutz Software - LizenzumfangDie Software von NCT wird durch nationale und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und
Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Die urheberrechtlich geschützte Software umfasst die Computerprogramme
und zugehörigen Dokumentationen bezüglich ihrer einzelnen Teile als auch in ihrer Gesamtheit sowie allfällig nachfolgende
Updates, Weiterentwicklungen und Übersetzungen der Programme und Dokumentationen.
Der Kunde anerkennt vollumfänglich:
Der Kunde verpflichtet sich:
Verstösst der Kunde gegen die Lizenzbedingungen und heilt er den Verstoss nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abmahnung durch
NCT, ist NCT berechtigt, die Lizenz unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen ausserordentlich zu künden. Dasselbe Recht hat
NCT, falls der Kunde die Lizenzgebühren nicht bezahlt.
Nebst dem Lizenz- und dem Update-Vertrag erbringt NCT folgende Dienstleistungen gemäss separat abzuschliessendem Vertrag: 3.1 DienstleistungenBeratung, Einführung, Installation, Schulung und Zusatzleistungen (wie Datenträger und Zubehör, Installation neuer Versionen, Übertragen von Programmen auf Datenträger, die durch NCT nicht unterstützt werden, Arbeiten am Installationsort der Geräte sowie dabei anfallende Reisezeiten und Spesen, Datenrekonstruktionen, sofern möglich, Entwicklung neuer Software, Schulung und Beratung bezüglich bestehender oder neuer Software, Lizenzmaterialerweiterungen). 3.2 HotlineNCT erbringt gegenüber dem Kunden Hotline-Support (Telefon, E-Mail, Direktzugriff auf System Kunde) betreffend Installation und Gebrauch der Softwareprodukte. Diese Leistungen beschränken sich auf unmodifizierte Standard-Softwareprodukte. Die Leistungen gemäss diesem Vertrag sind die folgenden:
4 Leistungen und Verpflichtungen des Kunden Im Zusammenhang mit der Lizenzierung und der Erbringung der Dienstleistungen durch NCT sind durch den Kunden folgende Leistungen auf seine Kosten zu erbringen:
Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung des Kunden und NCT. Erfolgt der Vertragsabschluss durch Zustellung der
Auftragsbestätigung durch NCT, ist der Vertrag genehmigt, sofern der Kunde ihn nicht innert 5 Tagen ablehnt. Hotline-,
Update- und ASP-Vertrag werden für die Dauer von mindestens 1 Jahr auf das Jahresende abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss
im Verlauf eines Jahres gilt der Vertrag mindestens bis zum Ende des Folgejahres.
6.1 Angebot Alle Angebote von NCT sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind auf dem Internet oder in den Preislisten von NCT festgehalten. Preisänderungen und Fehler werden vorbehalten. Die Preise haben erst nach Zustellung einer Auftragsbestätigung von NCT Verbindlichkeit. 6.2 PreiseDie Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) exklusive Abgaben wie Mehrwertsteuer etc. Neben- und Sonderkosten wie Kosten für Verpackung, Versand, Transport, Hubstapler, Kranaufzug Versicherung etc. sind in den Preisen nicht enthalten. 6.3 Lieferung
Lieferungen an den Kunden erfolgen auf den geplanten oder vereinbarten Zeitpunkt. Der Liefertermin hat Gültigkeit unter
Vorbehalt von Ereignissen, die ausserhalb des Einflussbereichs von NCT liegen, insbesondere höhere Gewalt wie Krieg, Streik,
Transportschwierigkeiten und behördliche Aus- oder Einfuhrverbote. Verzögert sich die Lieferung gegenüber den vereinbarten
Termin von mehr als 120 Tage, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. NCT erstattet ihm in diesem Fall bereits
geleistete Zahlungen zinslos zurück. Zu weiteren Leistungen (Schadenersatz oder das Erbringen von Ersatzleistungen) ist NCT
nicht verpflichtet.
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6.4 Zahlungsbedingungen
Es gelten die mit dem Kunden die in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag vereinbarten Zahlungstermine. Betreffend Lizenzen auf NCT Software-Produkten gelten folgende Bedingungen:
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist NCT berechtigt, Bestellungen erst dann auszuführen, wenn die vereinbarte Anzahlung
eingetroffen ist, oder dem Kunden die Nutzung der Softwareprodukte auf elektronischem Weg zu verunmöglichen, sofern er sich
mit den periodisch fälligen Lizenzzahlungen oder Gebühren um mehr als 10 Tage im Rückstand befindet oder die Leistungen bis
zum Eingang der geschuldeten Zahlung einstellen.
7.1 Garantie auf Software-Produkten
Die Funktionen der unter dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung gelieferten Software-Produkte wurden vor der Abgabe geprüft
und entsprechen den im Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Spezifikationen. Die Softwareprodukte weisen somit keine Mängel
auf, die ihren Wert zum vertragsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
Für Geräte die durch NCT als Händlerin geliefert werden gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers. 7.3 GarantieausschlüsseDurch die Garantie nicht gedeckt ist die Behebung von Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung, falsche Anwendung oder durch schädigende Einflüsse verursacht worden sind. 7.4 AufhebungNCT ist ihrer Garantiepflichten in dem Umfange enthoben, als ein Softwareproduktfehler auf nicht von ihr zu vertretenden Umstände zurückführen ist, wie insbesondere durch
NCT kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die von ihr gewarteten Softwaresysteme ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, NCT-Systemen und Softwareprodukten eingesetzt werden können, noch dass durch die Korrektur eines Softwareproduktfehlers das Auftreten anderer Softwareproduktfehler ausgeschlossen wird. 8 Haftung NCT für Schäden8.1 Grundsatz
Im Rahmen des gemäss dem anwendbaren Landesrecht zulässigen Umfang lehnt NCT im Zusammenhang mit der Erbringung von
Leistungen unter diesem Vertrag wie Einsatz und Benützung des Lizenzmaterials, Update- oder ASP-Vertrag etc. jede Haftung
für irgendwelche besonderen, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden
aus entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendung des Kunden oder Ansprüche
Dritter, Verlust von Geschäftsinformationen, oder irgendwelchen anderen Vermögensschäden) ab, die aus der Verwendung oder
der Unmöglichkeit der Verwendung der NCT-Softwareprodukte oder durch die Leistung bzw. Nichtleistung von
Supportleistungen gemäss dem Hotline-oder ASP-Vertrag entstehen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn NCT zuvor auf die
Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
NCT haftet bei nachweisbar grobfahrlässiger oder absichtlicher Verursachung für direkte Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung entstanden sind, z.B. aus Gewährleistung, Nichterfüllung, Sorgfaltsverletzung, Verzug oder Schutzrechtsverletzung. 8.3 Verhinderung an der ErfüllungNCT haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Leistungen unter dem Lizenz-, Update- oder ASP-Vertrag gehindert wird. 9 VertragsverletzungenVerletzt der Kunde seine Verpflichtungen gemäss diesen Vertragsbedingungen in schwerwiegender Weise oder schafft er trotz schriftlicher Abmahnung keine Abhilfe, schuldet er NCT als Entschädigung den zehnfachen Betrag der einmaligen Lizenzgebühr. Die Bezahlung dieser Vertragsstrafe entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung seiner Verpflichtungen. NCT ist berechtigt, jederzeit die Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes zu verlangen oder einen Vertrag gemäss den Bestimmungen der AVB aufzulösen sowie weiteren Schadenersatz geltend zu machen. NCT behält sich im Weiteren sämtliche gesetzlichen Rechte bei Vertragsverletzung vor. 10 TeilnichtigkeitSollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke. 11 WiederausfuhrDie von NCT vertriebenen Produkte unterliegen zum Teil Exportkontrollbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung bei der zuständigen Behörde des entsprechenden nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf, oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen. 12 DatenschutzSoweit NCT zur Erfüllung vertraglich übernommener Verpflichtungen durch den Kunden Informationen erhält, verpflichtet sich NCT, diese Informationen als Geschäftsgeheimnis des Kunden zu wahren. Bezüglich von NCT hergestellter und gelieferter Software sind die Verpflichtungen des Kunden im Lizenzvertrag festgehalten. 13 Änderung und Gültigkeit der Allgemeinen VertragsbedingungenNCT behält sich das Recht vor, die AVB jederzeit abzuändern. Änderungen resp. die aktuell gültigen AVB sind allen Kunden über die Webseite von NCT abruf- und einsehbar. Für Bestellungen, die zeitlich vor dem Inkrafttreten der geänderten AVB aufgegeben wurden und die durch eine Auftragsbestätigung von NCT Verbindlichkeit erlangt haben, gilt auch nach Inkrafttreten der geänderten AVB die bisherigen AVB. Die jeweils gültige und aktuelle Version der AVB befinden sich auf der Webseite von NCT und ersetzen ohne Benachrichtigung dem Kunden früher überlassene Fassungen. 14 Rechtsnachfolge und Übertragung Vertrag14.1 Übertragung Rechte und Pflichten auf Dritte Die Übertragung des Vertrages oder der Auftragsbestätigung oder einzelner Rechte und Pflichten auf Dritte durch den Kunden, bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von NCT. Die Übertragung an eine Leasinggesellschaft zwecks Finanzierung bedarf dieser Zustimmung nicht. 14.2 Übertragung Rechte und Pflichten auf RechtsnachfolgerDie Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Rechte und Pflichten gemäss den abgeschlossenen Verträgen auf Rechtsnachfolger zu überbinden. 15 Schlussbestimmungen 15.1 Schriftlichkeit von Vertragsänderungen Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien. 15.2 Verbindlichkeit VertragDie abgeschlossenen Verträge und die Bestimmungen gemäss diesen Vertragsbedingungen sowie die Beilagen zu diesen Vertragsbedingungen sind für die Regelung der Beziehungen zwischen dem Kunden und NCT in Bezug auf die Erbringung der Leistungen verbindlich. Sie gehen den Angaben während der Vertragsverhandlungen sowie abweichenden Bedingungen in der Bestellung des Kunden und der über den Abschluss des Vertrages geführten Korrespondenz vor. 15.3 VerrechnungEine Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen von NCT ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragsparteien eine schriftliche Übereinkunft getroffen. 15.4 Anwendbares RechtDieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 15.5 GerichtsstandFür Streitigkeiten wird als ausschliesslicher Gerichtsstand Luzern vereinbart. NCT ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Domizil zu belangen. Luzern, 1. Mai 2007 / AVB NCTV05/07 |




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6.4 Zahlungsbedingungen